Rathaus
Wirtschaftshof
Bereitschaft Kanalverstopfung & Wasserrohrbruch
Parteienverkehrszeiten:
Mo, Mi, Fr: 08:00 – 12:00
Di: 07:00 – 12:00
Do: 14:00 – 18:00
Abgenommen: 18.07.2024
Abgenommen: 30.09.2024
Abgenommen: 18.01.2025

Wichtige Informationen zur Europawahl am 9. Juni 2024

Zur Teilnahme an der Europawahl am 9. Juni 2024 sind Sie berechtigt, wenn Sie

  • spätestens am 9. Juni 2024 (Wahltag) das 16. Lebensjahr vollendet haben werden;
  • am Stichtag (26. März 2024) die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, in einer österreichischen Gemeinde Ihren Hauptwohnsitz haben (in diesem Fall erfolgt eine automatische Eintragung in das für die Europawahl erstellte Wählerverzeichnis) und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind oder
  • Auslandsösterreicherin oder Auslandsösterreicher sind, spätestens am Wahltag 16 Jahre alt werden und bis zum 25. April 2024 in das Wählerverzeichnis einer österreichischen Gemeinde eingetragen worden sind;
  • Unionsbürgerin oder Unionsbürger mit einem Hauptwohnsitz in Österreich sind, bei der Hauptwohnsitzgemeinde am Stichtag in der Europa-Wählerevidenz eingetragen sind und in Ihrem Herkunftsmitgliedstaat Ihr aktives Wahlrecht nicht durch straf- oder zivilgerichtliche Entscheidung verloren haben.

Wahlsprengel und Wahllokale

Wahlsprengel Wahllokal Öffnungszeiten
1 – Rathaus Rathaus, Hauptplatz 1 07.00 – 13.30 Uhr barrierefrei
2 – Schulzentrum Schulzentrum, Schulstraße 6 07.00 – 13.30 Uhr barrierefrei
3 – Kultursaal Kultursaal, Hauptstraße 95 07.00 – 13.30 Uhr barrierefrei
4 – Festsaal Zettling Festsaal Zettling, Laa 23 07.00 – 13.30 Uhr barrierefrei

Wahlkartenantrag

Letztmögliche Termine für einen Wahlkartenantrag:

  • schriftlicher Antrag oder Online-Antrag: bis Mittwoch, 5. Juni 2024
  • schriftlicher Antrag: bis Freitag, 7. Juni 2024, 12 Uhr, wenn eine persönliche Übergabe der Wahlkarte an eine von der Antragstellerin oder vom Antragsteller bevollmächtigte Person möglich ist
  • Persönlicher Antrag: bis Freitag, 7. Juni 2024, 12 Uhr

Erforderliche Unterlagen:

  • persönlicher Antrag: amtlicher Lichtbildausweis (z. B. Reisepass, Personalausweis, Führerschein)
  • schriftlicher Antrag: Angabe der Passnummer oder Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises oder
    einer anderen Urkunde

Bei einer elektronischen Antragstellung mittels qualifizierter elektronischer Signatur „ID Austria“ benötigen Sie keine weiteren Dokumente.
Beachten Sie bitte, dass jeder Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte eine Begründung (z.B. wegen Ortsabwesenheit oder Aufenthalts im Ausland) enthalten muss.

Wahlkarten können online über www.wahlkartenantrag beantragt werden!

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