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Wirtschaftshof
Bereitschaft Kanalverstopfung & Wasserrohrbruch
Parteienverkehrszeiten:
Mo, Mi, Fr: 08:00 – 12:00
Di: 07:00 – 12:00
Do: 14:00 – 18:00
Abgenommen: 18.07.2024
Abgenommen: 30.09.2024
Abgenommen: 18.01.2025

Erste Anwaltliche Auskunft (EAA)

Die Terminvergabe erfolgt über die teilnehmenden Kanzleien laut >>Diensteinteilung.

Die EAA findet in der gesamten Steiermark immer freitags zwischen 14 und 17 Uhr in den Kanzleien von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten entsprechend der Diensteinteilung statt.

Mit der kostenlosen überschlägigen Erstinformation über die Rechtslage (wie etwa im Ehe- und Familienrecht, im Schadenersatzrecht, im Unternehmens-, Vertrags- oder Erbrecht) soll jede und jeder die Möglichkeit erhalten, sich Kenntnis darüber zu verschaffen, ob überhaupt Ansprüche oder Rechte bestehen, gegen wen diese allenfalls durchgesetzt werden können und wie die Erfolgsaussichten einzuschätzen sind. Niemand soll mehr darauf angewiesen sein, sich durch Hörensagen über die Rechtslage zu „informieren“. Es soll vermieden werden, dass durch unbedachte Handlungen oder Äußerungen die eigene Position verschlechtert wird und im folgenden Streitfall die Frage gestellt werden muss: „Warum sind Sie denn nicht schon früher gekommen?“

Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, wurde ein Statut erlassen, welches von den teilnehmenden Anwältinnen und Anwälten strikt zu beachten ist.

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