Rathaus
Wirtschaftshof
Bereitschaft Kanalverstopfung & Wasserrohrbruch
Parteienverkehrszeiten:
Mo, Mi, Fr: 08:00 – 12:00
Di: 07:00 – 12:00
Do: 14:00 – 18:00
Abgenommen: 18.07.2024
Abgenommen: 30.09.2024
Abgenommen: 18.01.2025

Heizkostenzuschuss 2023/2024

Heizkostenzuschuss des Landes Steiermark

Durch den Heizkostenzuschuss 2023/2024 des Landes Steiermark sollen einkommensschwache Haushalte in der Steiermark finanziell unterstützt werden.

Pro Haushalt kann EIN Ansuchen gestellt werden. Der Zuschuss wird in Form einer Einmalzahlung gewährt. Die Höhe des Zuschusses beträgt € 340,00 für alle Heizungsanlagen. Anspruchsberechtigt sind Personen, die zumindest seit dem 1. September 2023 den Hauptwohnsitz in der Steiermark haben.

Als Einkommensgrenzen für die Gewährung des Heizkostenzuschusses gelten folgende Richtwerte:
– für Ein-Personen-Haushalte: € 1.392,00
– für Ehepaare bzw. Haushaltsgemeinschaften: € 2.088,00
– für jedes Familienbeihilfe beziehende im Haushalt lebende Kind: € 418,00

Ausgenommen von der Antragsberechtigung sind Bewohner:innen von Schüler-, Studenten- und sonstigen Heimen sowie von Alten- und Pflegeheimen und Asylwerber:innen. Grundsätzlich keinen Anspruch auf Heizkostenzuschuss haben auch all jene Personen, die eine „Wohnunterstützung“ beziehen.

 

 >> Richtlinien

 

Heizkostenzuschuss der Marktgemeinde Premstätten

Für die Gewährung des Heizkostenzuschusses der Marktgemeinde Premstätten gelten die Richtlinien für den Heizkostenzuschuss des Landes Steiermark. Pro Haushalt kann EIN Ansuchen gestellt werden. Der Zuschuss wird in Form einer Einmalzahlung für die Heizperiode 2023/2024 gewährt. Die Höhe desZuschusses beträgt € 150,00 für alle Heizungsanlagen.

Anspruchsberechtigt sind Personen, die zumindest seit 1. September 2023 den Hauptwohnsitz in der Marktgemeinde Premstätten haben.
Als Einkommensgrenzen für die Gewährung des Heizkostenzuschusses gelten die Einkommensgrenzen für die Gewährung des Heizkostenzuschusses des Landes Steiermark. Der Heizkostenzuschuss wird auch Personen gewährt, die Anspruch auf die Wohnunterstützung haben.

 

Bitte beachten Sie:
Die Anträge auf Heizkostenzuschuss können bis 29. Februar 2024 (laut Richtlinien) beim Rathaus Premstätten während der Parteienverkehrszeiten (Mo, Mi, Fr 8 – 12 Uhr, Di 7 – 12 Uhr und Do 14 – 18 Uhr) eingebracht werden. Bitte bringen Sie bei der Antragstellung Ihre Kontokarte mit Ihrer IBAN-Nummer mit, da die Heizkostenzuschüsse des Landes Steiermark und der Marktgemeinde Premstätten auf das Konto überwiesen werden.

aaaa